Mit Tatkraft und schwingendem Kochlöffel mitten im Küchengeschehen? Du bist Held(in) des Buffets und du kennst immer die perfekte Beilage, die das Menü so richtig abrundet? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir suchen einen Chef de Partie (m/w/d), der mit Leidenschaft, Kreativität und Teamgeist unser Küchenteam verstärkt. Hier bekommst du die Chance, dein Talent voll auszuleben, neue Ideen einzubringen und unvergessliche Geschmackserlebnisse zu kreieren.
Anstellungsart: Vollzeit
Deine Aufgaben:
Du übernimmst Verantwortung für deinen eigenen Posten – ob Entremétier oder Gardemanger, du sorgst für Perfektion auf dem Teller.
Du bringst deine Kreativität ein und entwickelst gemeinsam mit unserem Küchenteam innovative Gerichte und Menüs.
Du behältst auch in heißen Küchenmomenten einen kühlen Kopf und sorgst für einen reibungslosen Ablauf während des Service.
Qualität ist dein Mantra – du arbeitest mit frischen Zutaten und hast ein Auge für Details.
Du teilst dein Wissen, motivierst dein Team und sorgst für eine positive, inspirierende Arbeitsatmosphäre.
Dein Profil:
Abgeschlossene Kochausbildung und idealerweise Erfahrung als Chef de Partie oder in einer ähnlichen Position.
Leidenschaft fürs Kochen, ein Gespür für Aromen und die Lust, immer wieder Neues auszuprobieren.
Eigeninitiative, Kreativität und ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein.
Teamplayer durch und durch – du arbeitest gern mit anderen zusammen und hast Spaß an deinem Job.
Nachhaltigkeit und bewusster Umgang mit Lebensmitteln sind für dich selbstverständlich.
Wir bieten:
WIR-Zeit: Erlebe ein Team, das Wert auf gemeinschaftliche Erlebnisse und ein familiäres Miteinander legt.
Authentisches Umfeld: Sei Teil eines Teams, das Wert auf Ehrlichkeit, Authentizität und echte Verbindungen legt.
Vielfältige Erlebnisse: Genieße eine abwechslungsreiche Arbeitsumgebung.
Mut und Innovation: Trage zu unserem Streben nach Neuem bei und setze mutige Entscheidungen um.
Eintrittsdatum: nach Vereinbarung
Gehalt: Diese Position unterliegt dem Kollektivvertrag für Hotel- und Gastgewerbe. Es gilt das KV-Mindestentgelt zzgl. aller Überstunden, Zuschläge und gesetzlichen Sozialleistungen. KV-Überzahlungen sind in Abhängigkeit von Ihrem Qualifikationsprofil möglich.
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